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Anwalt2020 - Ergebnisse des 2016 Report on the Future of the Legal Services der Law Society


Was wird vom Anwalt2020 verlangt werden?

Am 28. Januar 2016 veröffentlichte die Law Society of England and Wales ihren Bericht über die Zukunft der Rechtsdienstleistungen und nimmt hierbei einen Ausblick bis in das Jahr 2020 vor.

Bemerkenswert ist schon der Umstand, dass sich in England und Wales eine Interessenvertretung der Anwälte dieses Themas annimmt und auf über mehr als 60 Seiten eine detaillierte Auswertung von Literatur sowie den Ergebnissen verschiedener Diskussionen, Panels und Gesprächsrunden vornimmt.

Nach einer Zusammenfassung des Reports möchte ich noch kurz die Frage aufwerfen, ob die Ergebnisse der Studie auf den Markt der Rechtsdienstleistungen in Deutschland übertragbar sind

Wie wird es werden?

Der Report macht deutlich, dass die Veränderungen im Markt der Rechtsdienstleistungen im Allgemeinen sich unweigerlich auf die Situation der Anwälte im Besonderen auswirken und so zu einer vollkommen anderen Landschaft im Jahr 2020 führen wird.

Warum ist dem so?

Nach Auffassung der LS lassen sich die Motoren der Veränderung in fünf Gruppen zusammenfassen:

  • Die geschäftlichen Umgebungen im Bereich der nationalen und globalen Wirtschaftssysteme

  • Die Art und Weise, wie Rechtsdienstleistungen eingekauft werden, sowohl durch Rechtsabteilungen, als auch durch KMU und den öffentlichen Sektor

  • Innovationen in den Bereichen Technik und Prozessautomation

  • Neue Anbieter und Arten des Wettbewerbs

  • Größere Bandbreite der politischen Agenda hinsichtlich Finanzierung und Regulierungen von sowie den Grundsätzen des Zugangs zu Rechtsdienstleistungen

Die Veränderung der Anforderungen an die anwaltliche Arbeit wird über die bloße Kenntnis der juristischen Materie hinausgehen. Der Anwalt2020 wird Fähigkeiten in den Bereichen des Businessmanagements ebenso benötigen, wie in den Bereichen des Projektmanagements und der Erkennung und Einschätzung komplexer Risiken.

Dies allein verwundert nicht weiter, sondern entspricht vermutlich bereits den Erwartungen, die wir ohnehin an Tätigkeit und Fähigkeit des Anwalt2020 hatten und haben.

Eine beachtenswertere Aussage trifft der Report im Hinblick auf die Stellung der KollegInnen aus den Bereichen In-house und Corporate.

Zunehmende Anzahl der In-house-Juristen und umfassende Qualifizierung dieser

Da das Wachstum der Unternehmen immer mehr durch zunehmende Globalisierung gekennzeichnet ist, werden sich auch die Anforderungen an In-house immer mehr an den globalen Bedürfnissen der jeweiligen Branche orientieren. Dies wird zu einer wachsenden Verantwortung von In-house und einer Zunahme der Anzahl der in diesem Bereich tätigen Juristen führen.

Mehr und mehr werden wir somit eine Verlagerung der juristischen Tätigkeiten in den In-house Bereich beobachten.

Die stetig zunehmenden Fähigkeiten im Bereich Legaltech wird den Bereich In-house zudem mit der Möglichkeit ausstatten, die eigenen Tätigkeiten, insbesondere im Bereich standardisierter Massenprozesse, zu optimieren, ohne hierzu externe juristische Unterstützung zu benötigen.

Zugleich stellt Legaltech eine Schnittstelle dar Einkauf dieser externen juristischen Dienstleistungen.

Zunahme der im B2B Bereich tätigen Anwälte aber zunehmender Kostendruck

„Unbundeling“ ist das Zauberwort, was den Anwalt im B2B zukünftig erschrecken lassen könnte. Warum? Weil immer mehr Unternehmen das Angebot einer transparenten und kosteneffektiven Lösung wünschen.

Durch die schier unendliche Menge an verfügbarer Information sowie der großen Anzahl von Anbietern juristischer Dienstleistungen kann der Auftraggeber zudem Leistungen und Preise besser vergleichen, als noch früher, dies bei zunehmender Bereitschaft hierzu.

Hier gewinnt die o.g. Schnitstelle Legaltech ihre Bedeutung für den im Bereich B2B tätigen Anwalt. Auch er wird, um den Kostendruck des potentiellen Mandanten standhalten zu können, immer mehr versuchen müssen, standardisierte Prozesse und Tätigkeiten, für deren Erledigung es keines juristischen Sachverstandes bedarf, zu automatisieren. Das Verständnis der Auftraggeber dafür, diese Arbeiten zu hohen Stundensätzen eines Juristen abzurechnen, wird schwinden.

Weniger Anwälte im B2C Bereich

Die Anzahl der Anwälte im B2C Bereich wird hingegen abnehmen. Der Bedarf an juristischen Dienstleistungen wird auch im Verbraucherbereich nicht nachlassen, der Rückgang der Nachfrage erklärt sich aber wie folgt

  • Weiter hohe Hemmschwelle der Verbraucher, einen Anwalt aufzusuchen

  • Fehlende oder nicht ausreichende Mittel, sich einen Anwalt leisten zu können

  • Zunahme Anzahl alternativer Anbieter im Bereich der juristischen Dienstleistungen

Zusammengefasst wird die Tätigkeit des Anwalts2020 und der Markt der Rechtsdienstleistungen wie folgt geprägt sein:

• Der Abstand zwischen erfolgreichen und strauchelnden Kanzleien wird größer werden, was zu einer größeren und immer schneller voranschreitenden Konsolidierung führen wird

•Die zunehmende Globalisierung sowie sich verstärkende Einflüsse aus dem asiatischen Bereich, insbesondere aus China wird zu einer Neuausrichtung des Marktes führen

•In-house wird allen Bereichen des Unternehmens eine wertvolle Unterstützung sein, was einen Bruch mit der Vergangenheit darstellt, in der Legal oft als eigener, isolierter Bereich angesehen wurde

• Die Zunahme an global tätiger Unternehmen mit In-house Abteilungen wird zu einer weiteren Aufteilung der Versorgung mit juristischen Dienstleistungen führen. Das bringt neue Herausforderungen mit sich, wird aber auch bei der vollständigen Integration dieser im Unternehmen helfen

• Kanzleien im Retailmarkt werden den Druck als Kombination aus sinkenden Erträgen, Prozessautomatisierung und der Konkurrenz von günstigeren Anbietern zu spüren bekommen, was zu einer weiteren Konsolidierung führen wird.

• In dem Versuch, profitable Nischen zu finden, wird es zu einer weiteren Spezialisierung der Arbeit kommen.

• Digitale Technologien werden den Markt der Rechtsdienstleistungen sowie das Alltagsleben weiter durchsetzen. Eine digitale Infrastruktur wird zu einer zunehmenden Verbesserung der Leistungen führen, sowohl im Bereich B2B als auch B2C.

• Eine wachsende Affinität in der Nutzung von Software zum Auslesen von Verträgen und anderen juristischen Dokumenten wird das Potentia beinhalten, dass Maschinen formalisierte Fälle beurteilen.

• Eine größere Flexibilität in der Arbeit und bei Arbeitsverhältnissen für alle im Bereich der juristischen Dienstleistung Tätigen, um auf die zunehmende Volatilität des Marktes zu reagieren.

• Die Entwicklung des Arbeitsmarktes zu einem der Form einer Sanduhr gleichenden Zuschnitt, bei dem sich schlecht ausgebildete wie auch hoch qualifizierte Kräfte einer wachsenden Konkurrenz gegenübersehen und der Mittelblock aller Arbeitskräfte immer weiter ausdünnt.

• Die zunehmende Mannigfaltigkeit an Geschäftsmodellen, die auf die Gründung mittels Fremdkapital zurückgehen und dieses Kapital nutzen, um die Erbringung von Dienstleistungen innovativer zu gestalten.

Sind die Ergebnisse des Reports nun auf die Situation in Deutschland übertragbar?

Sicherlich im Bereich der ohnehin schon international aufgestellten Großkanzleien und Lawfirms. Wie aber ist die Situation für die kleineren und mittleren Kanzleien und für den Einzelanwalt zu beurteilen? Nicht wesentlich anders! Wir sollten die Augen nicht davor verschließen, dass uns auch in diesem Segment massive Veränderungen bevorstehen. Im Bereich B2B werden die Unternehmen, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen zukünftig, schon um ihrerseits dem Kostendruck standhalten zu können, versuchen, Dienstleistungen zu transparenten und kalkulierbar einzukaufen, also weg von im Vorfeld nicht kontrollierbaren Stunden hin zu fixen Kosten.

Im Bereich B2C wird der Anwalt2020 sich auch in Deutschland mit der Situation auseinanderzusetzen haben, dass der Verbraucher auf eine zunehmende Anzahl von alternativen Online-Dienstleistern zugreifen kann, so dass letztlich das juristische Massengeschäft durch diese schnell, unkompliziert und günstig wird erledigt werden können. Anwälte die jetzt noch in diesem Bereich tätig sind, sollten sich somit grundlegende Gedanken über die zukünftige Ausrichtung Ihrer Arbeit machen.

Letztlich sehe ich keine objektiven Umstände, die der Annahme widersprechen sollten, dass die Ergebnisse des Reports nicht auch auf den deutschen Markt übertragbar sein sollten. Auch hier gilt wieder einmal, sie als Chancen zu verstehen.

Downloadlink zum Report:

http://www.lawsociety.org.uk/news/documents/Future-of-legal-services-pdf/

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