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  • Mein Arbeitgeber hat wegen der Coronakrise Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Bin ich jetzt arbeitslos? Kann mir gekündigt werden?
    Grds. besteht das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber auch dann fort, wenn dieser Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Vom Insolvenzgericht wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der dann eine Sonderstellung mit eigenen Befugnissen aus der Insolvenzordnung einnimmt. Das Gehalt muss grds. aus der sog. Insolvenzmasse bezahlt werden. Der Insolvenzverwalter hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass er das Arbeitsverhältnis kündigen kann, ohne, dass die Voraussetzungen vorliegen müssen, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens gelten. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, es sei denn, für das Arbeitsverhältnis gilt eine kürzere Kündigungsfrist.
  • Mein Arbeitgeber ist wegen der Coronakrise insolvent. Ich habe kein Gehalt mehr bekommen, was kann ich tun?"
    Als Arbeitnehmer steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld zu. Dieses wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt und muss von Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dort beantragt werden. Insolvenzgeld wird für den Zeitraum von bis zu drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Höhe des Nettolohnes gezahlt. Es ist steuerfrei.
  • Ich hatte gegen meinen Arbeitgeber eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht (z.B. Kündigungsschutzklage oder Klage wegen nicht gezahltem Gehalt). Jetzt bekomme ich die Mitteilung, dass das Insolvenzverfahren bei meinem Arbeitgeber eröffnet wurde. Was passiert mit meiner Klage?"
    Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Gerichtsverfahren, an denen der Arbeitgeber beteiligt ist, unterbrochen. Das bedeutet, dass das Verfahren nicht weitergeführt wird und quasi zum Stillstand kommt. Der Insolvenzverwalter kann nun die Erfolgsaussichten prüfen und wird sodann entscheiden, ob er das Verfahren fortführen möchte. Nimmt er das Verfahren nicht wieder auf, besteht für Sie als Kläger nur unter sehr engen Bedingungen die Möglichkeit, das Verfahren fortzuführen. Liegen diese nicht vor, bleibt das Verfahren bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens unterbrochen.
  • Ich habe noch Gehaltsforderungen gegenüber meinem (ehemaligen) Arbeitgeber. Dieser ist jetzt insolvent. Bekomme ich mein Geld trotzdem?
    Zunächst ist zu prüfen, aus welchem Zeitraum die offenen Gehaltsforderungen sind. Ist der Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betroffen, wird die Gehaltsforderung zu einer Insolvenzforderung. Wenn Sie für den Zeitraum kein Insolvenzgeld erhalten, bleibt nur die Möglichkeit, die Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Wird Ihre Forderung festgestellt, erhalten Sie nur dann eine Zahlung, wenn im Insolvenzverfahren genügend Masse vorhanden ist, um auch die Insolvenzgläubiger zu bedienen. Wie hoch die Zahlung ist, richtet sich nach der sog. Insolvenzquote. Diese wird durch den Insolvenzverwalter errechnet und bemisst sich nach der Höhe sämtlicher Insolvenzforderungen sowie der Höhe der zu verteilenden Insolvenzmasse.
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