E-Mail-Kommunikation:
Um einen schnellen und direkten Austausch zu erreichen, bevorzugen wir, so uns die Zustimmung seitens des Mandanten vorliegt, die Kommunikation per E-Mail.
Erstanfragen, die uns per E-Mail erreichen, werden von uns grds. per E-Mail beantwortet.
Unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten gleicht die ungesicherte E-Mail-Kommunikation, vereinfacht gesprochen, jedoch dem Schriftverkehr mittels einer mit Bleistift beschriebenen Postkarte.
Von uns versendete E-Mails sind daher mit einem privaten elektronischen Schlüssel signiert.
Zugleich stellen wir Ihnen hier den öffentlichen Schlüssel zur Verfügung, um mit Rechtsanwalt Himmen verschlüsselt kommunizieren zu können. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie den Schlüssel herunterladen und ihn anschließend in das Zertifikatsverzeichnis Ihrer PGP-Verschlüsselungssoftware importieren.
Eine Anleitung diesbzgl. finden Sie bei Wikipedia.
Fingerabdruck des öffentlichen Schlüssels:
7998 A3AA 96A9 AD06 39D2 0556 CE2A 7712 F14D B722
Öffentlicher Schlüssel: Download