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AutorenbildRA Volker Himmen

Nashgotiation - Das neue Angebot zur Streitschlichtung online


Mit Nashgotiation steht nun ein Tool zur Verfügung, durch das eine alternative Streitschlichtung online ermöglicht wird. Rechtsanwältin Claudia Otto und Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Dannhorn, CEO Cetonis AG, haben ihren Ideen zusammengeführt und in diesem Angebot umgesetzt.

Erste und bemerkenswerte Aufmerksamkeit hat Nashgotiation bereits durch die Auszeichnung beim STP Legal Innovation Award am 22. Juni 2017 erlangt.

Bereits im Januar 2017 hat Claudia Otto ihre Gedanken zu den Hintergründen und Grundlagen bei Bucerius dargelegt.

Unmittelbar nach dem Go-Live stand Claudia Otto mir dankenswerter Weise für ein Interview zur Verfügung.

Liebe Frau Otto, ganz aktuell haben Sie Angebot nashgotiation.org online gestellt. Das Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses, oder ein genialer Gedankenblitz, der schnell umsetzbar war?

Lieber Herr Himmen, ganz herzlichen Dank für Ihr Interesse an Nashgotiation. Die konkrete Idee entstand relativ spontan auf dem Legal Tech Meetup in Frankfurt am Main im November 2016. Auch wenn nicht meine Mandantin, so sprach doch die Chefjuristin einer bekannten Bank aus, was viele Unternehmermandanten berechtigterweise denken: Rechtsstreitigkeiten sind einfach viel zu teuer, dafür, dass sie stets auch nach Jahren zermürbenden Prozessierens nicht entschieden, sondern verglichen werden; oft zu gleichen Teilen. Sie fragte die Teilnehmer, ob es nicht eine technische Lösung für das Dilemma gäbe. Nun, hier ist sie: Nashgotiation.

Schnell umsetzbar war für mich jedoch nur der Entwurf der Idee. Für die Softwaretools fehlte mir die Programmiererfahrung.

Sehen wir ein Customer-driven-result, also das Ergebnis eines Impulses von Mandantenseite oder ein solches aus Ihrer langjährigen Arbeit und Erfahrung an der Schnittstelle Legal und Tech?

Beides. Der konkrete Impuls für Nashgotiation kam tatsächlich, wie soeben beschrieben, von der Nachfrageseite. Mit der Aufnahme meiner selbständigen Tätigkeit habe ich jedoch auch meine Erfahrungen zugunsten meiner Mandanten geplant einzusetzen: Lösungen finden, bei der die Parteien zufrieden und mit Achtung voreinander aus der Auseinandersetzung gehen und jeden Morgen in den Spiegel gucken können. Dafür braucht es Fingerspitzengefühl, Strategie, Verhandlungsstärke, Menschenkenntnis und natürlich Argumente.

Zum Start der Kanzlei habe ich mir eine IT-Infrastruktur zugelegt, die Mandanten und mir die Kommunikation erleichtert, Transparenz schafft und Zeit wie Nerven spart. Insbesondere ist der Mandant in der Lage, die Akte und ggf. den Stundenstand jederzeit einzusehen. Der Mandant soll sich sicher und gut aufgehoben fühlen können; mangelnder Informationsfluss schafft dagegen Unsicherheit und Misstrauen. Ohne die Technik könnte ich diese kontinuierliche Information jedoch nicht anbieten. Technische Lösungen ermöglichen zudem den besseren Überblick über die Einsätze und Risiken in hochkomplexen Streitigkeiten. Emotionale „Prinzip“-Entscheidungen weichen der rationalen Betrachtung, wenn Zusammenhänge, die man, wenn überhaupt, früher in mehrwöchiger Arbeit versucht hat, auszuarbeiten, plötzlich binnen Sekunden sichtbar gemacht und Entscheidungsoptionen einander gegenübergestellt werden können.

Ihr Angebot ist auch das Ergebnis Ihrer Kooperation mit der Cetonis AG. Wie wichtig ist es, bei der Umsetzung eines solchen Projekts mit Dr. Dannhorn auch auf der Tech-Seite einen erfahrenen Juristen an der Seite zu haben?

Sehr wichtig. Herrn Dannhorn’s Rechtsanwaltseigenschaft beschleunigt die Prozesse ganz erheblich, da juristische Zusammenhänge nicht aufwändig erläutert werden müssen. Zudem simuliert die Cetonis AG schon seit Langem Verhandlungsszenarien im Arbeitsrecht. Diese praktische Erfahrung ist für mich bei der Partnerwahl natürlich entscheidend gewesen.

Wer ist die primäre Zielgruppe Ihres Angebots, Sie selbst sprechen von „Entscheidern“? Ausschließlich die Parteien, und / oder auch deren Anwälte?

Nashgotiation spricht vor allem die Geschäftsleitung, Rechtsabteilungsleiter, aber auch die Aufsichtsgremien und -personen im Unternehmen an. Anwaltskolleginnen und -kollegen sind selbstverständlich willkommen, unsere Leistungen zugunsten Ihrer Mandanten in Anspruch zu nehmen.

In Ihrer Fallanalyse fordern Sie auch eine Selbstanalyse des Rechtssuchenden ein („Haben Sie einen Fehler gemacht?“ / „Hätte der Streit vermieden werden können, wenn Sie anders gehandelt hätten?“) Ist Ihre Hoffnung auf eine kritische Selbstreflexion des Nutzers nicht zu ambitioniert?

Rechtsstreitigkeiten entstehen vor allem durch den Mangel an Selbstreflexion und die Nichtauseinandersetzung mit dem eigenen vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Verhalten sowie dessen Konsequenzen. Wenn immer die anderen schuld sind, wird sich ein Rechtsstreit nicht außergerichtlich auflösen lassen. Dann müssen die Segel des Kriegsschiffs „Prinzip“ für die ungewisse Reise auf hoher See gehisst werden. Nicht zuletzt sollte bedacht werden, dass Fehler Teil des Lebens sind. Eine gesunde Fehlerkultur fördert die Entwicklung und den Bestand eines Unternehmens. Wer verleugnet, vertuscht und zur Seite tritt, wird langfristig selbst Schaden nehmen.

Lassen Sie sich hinsichtlich der Schätzungen, die Sie in Ihrer Kostenanalyse zugrundelegen, in die Karten schauen? Auf welcher Konstruktion beruht Ihre Kostenanalyse? Honorarvereinbarung und Kostenerstattung der 2,5 RVG-Gebühren bei vollständigem Obsiegen?

Das Tool auf der Website soll Interessenten eine Idee, einen ersten Eindruck davon vermitteln, was wir meinen, wenn wir von Tech-gestützten Entscheidungshilfen sprechen. Es soll erkennbar werden, dass versteckte Zusammenhänge auch erhebliche Auswirkungen haben können und daher frühzeitig sichtbar gemacht werden sollten. Ein erstes Gefühl dafür, wie ein Fall sich entwickeln und wie teuer ein Rechtsstreit werden kann, kann das Tool vermitteln. Auch vermag es aufzuzeigen, dass über andere Wege nachgedacht werden sollte. Es gibt nie nur eine Entscheidungsmöglichkeit.

Gerade in Fällen komplexer Rechtsstreitigkeiten mit erheblicher Bindung von Unternehmensressourcen ist es notwendig, einen konkreten Überblick über die jeweiligen Folgen der möglichen Entscheidungen zu haben. Die sog. Business Judgement Rule bietet Freiraum für unternehmerische Entscheidungen. Die unternehmerische Entscheidung muss jedoch auf einer der Situation angemessen ermittelten Sach-, Rechts- und Entscheidungsgrundlage basieren und dem Wohl des Unternehmens dienen.

Genau hier helfen wir: wir ermitteln die Sach- und Rechtslage gemeinsam mit dem Mandanten, arbeiten die individuellen Faktoren in die Matrix der möglichen Entscheidungen ein und machen sichtbar, welche Entscheidung mehr oder weniger, wenn nicht sogar gar nicht im Unternehmenswohle ist. Das können wir nicht mit am Markt bestehenden, standardisierten und sich auf einfache, stark repetitive Fälle beschränkenden Tools. Wir entwickeln für den individuellen Fall maßgeschneiderte Lösungen.

Immer wieder höre ich Meinungen, die im Hinblick auf die Entwicklung im Rechtsmarkt auch darauf hinweisen, dass Kooperationen und das Teilen von Wissen (shared knowledge) eine immer größere Rolle spielen werden. Nach meiner eigenen Erfahrung ist die Bereitschaft in der Anwaltschaft hierzu nicht unbedingt überbordend, ein weiterer Aspekt, neben LegalTech, zu dem sich die Anwaltschaft vollständig neu definieren muss?

Ich teile diese Meinung und Erfahrung. Irgendwann wird auch die Anwaltschaft verstehen, dass die klassische Form des anwaltlichen Leistungsangebots nicht mehr kompatibel mit der Nachfrage sein wird. Auch werden wir Wissen teilen müssen, um marktfähig bleiben zu können. Wir sind Menschen, wir vergessen natürlicherweise. Maschinen und ihre Software nicht. Zudem können diese durch Algorithmen dauerhaft neue Wissensverknüpfungen herstellen. Wenn Mandanten die umfangreiche individuelle (Wieder-)Erarbeitung von Rechtswissen nicht mehr bezahlen können und wollen, weil Software es schneller, günstiger und besser kann, wird der Durchschnittsanwalt nicht überleben können.

Ich halte es allerdings für Unsinn, dass Anwälte Ihre Rechtsprodukte selbst programmieren können müssen. Sie müssen sich auf ihre Stärken besinnen, auf das, was andere - insbesondere Algorithmen - nicht können. Enhancement wird langfristig notwendig sein, um mithalten zu können. Individuelle, nicht durch Technik ersetzbare Qualitäten werden notwendig sein, um sich von der breiten Masse absetzen zu können. Diese sind vor allem menschliche Qualitäten: je mehr der Fall den Mandanten in seiner Lebensführung betrifft, desto mehr braucht er menschliche Unterstützung. Das betrifft beispielsweise auch den persönlich haftenden Geschäftsführer oder Vorstand.

Veränderung ist natürlich schwer; sie ist kein On-Schalter, sondern ein Prozess, der Nerven, Zeit, Geld und Durchhaltevermögen verlangt. In Zeiten des Umbruchs ist es jedoch bequemer, zunächst einmal zuzuschauen, wie sich die anderen abmühen, kämpfen und unter hohen Investitionen daran arbeiten, den großen weißen Fleck auf der Karte als fruchtbares Land auszuweisen. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass auch für die Besiedlung der neuen Welt namens Amerika die Überquerung des Ozeans notwendig war. Legal Tech wird keinen Anwalt in Zukunft und Reichtum beamen.

Liebe Frau Otto, ich danke Ihnen für Ihre Zeit und wünsche Ihnen viel Erfolg für nashgotiation.org!

Anmerkung: Claudia Otto wird in diesem Jahr auch auf dem DKMT der AG Kanzleimanagement im DAV am 17. November in Nürnberg referieren.

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