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#beA: Mitmachen kann, wer will.


In der Präsidentenkonferenz der #BRAK am vergangenen Montag haben die Präsidenten unter Konsultierung des BMinJ beschlossen, dass eine Freischaltung des #beA für die gesamte Anwaltschaft auf jeden Fall per 29. September 2016 umgesetzt werden soll.

Die erforderliche gesetzliche Grundlage soll per Verordnung in der Rechtsanwaltsliste und der Postzustellungsverordnung geschaffen werden. Diese Änderung soll in der Sitzung des BRats am 23. September 2016 verabschiedet werden.

In der Konsequenz soll somit erreicht werden, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die #beA bereits per 29. September 2016 nutzen wollen und sich hierzu verbindlich bereit erklären, dies auch können.

Verpflichtend wird dies somit erst ab dem 1. Januar 2018 der Fall sein.

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