Die Spannung war groß, als auf der 1. DigitalConference von WoltersKluwer / Soldan / Canon in Berlin am 2. Dezember die für den elektronischen Rechtsverkehr zuständige Geschäftsführerin der BRAK, Frau Friederike Lummel als Referentin auftrat, lag die Mitteilung der BRAK über die Verschiebung des beA-Starts doch nicht einmal eine Woche zurück.Vereinzelte spöttische Bemerkungen wichen schnell der Einsicht des Auditoriums, dass mit Schadenfreude über das vermeintliche Versagen der BRAK nichts gewonnen sei. Wie Markus Hartung, Bucerius CLP, in seinem einleitenden Vortrag nochmals deutlich machte, wer sich über beA ärgert oder über die Verschiebung freut, hat letztlich nicht verstanden, worum es im Digitalisierungsprozess für uns Anwälte geht.
Also, beA-Start: 2016 sei sicher, so zumindest die Kollegin Lummel. So sicher, wie man vermutlich sein kann und so sicher, wie man sich des 1. Januar 2016 als Starttermin war. Die Bedienerfreundlichkeit sei noch nicht zufriedenstellend, allen Unkenrufen zum trotz seien es nicht grds. technische Probleme oder gar verfassungsrechtliche Bedenken, die den Start von beA verzögerten.
Fragen, die m.E. vor dem Start dringend zu klären sind:
- Müssen es tatsächlich 21 verschiedener Nutzerrechte sein, die verwaltet werden können?
- Bleibt es dabei, dass die Zustellung als bewirkt gilt, unabhängig davon, ob in das beA Einsicht genommen wird?
- Zustellungen können weiterhin nicht an die Kanzlei bewirkt werden, nur an den einzelnen Berufsträger?
- Wie wird verfahren, wenn ein Berufsträger aus der Kanzlei ausscheidet? Sticht Berufsrecht Arbeitsrecht?
Und, ja, das Verfassungsrecht.
Sicherlich müsse man damit rechnen, dass es zu Versuchen aus der Anwaltschaft kommen werde, die Verpflichtung zur Nutzung von beA gerichtlich überprüfen zu lassen. Für ein Normenkontrollverfahren gegen die entsprechende gesetzliche Grundlage des § 31a BRAO n.F. sei es aber wohl schon zu spät.
Machen wir uns also nichts vor, ja, beA wird kommen, und das ist gut so. Warum? Weil es auch diejenigen, die das bisher nicht für nötig gehalten haben, wenn auch gezwungener Maßen, dazu bringen wird, sich mit dem nicht mehr aufzuhaltenden Prozess der Digitalisierung auseinanderzusetzen. Diejenigen unter uns, die mit der entsprechenden Affinität die Zeichen der Zeit längst erkannt haben, wird es nur noch darum gehen, beA möglichst reibungslos in den täglichen Workflow zu implementieren und die Möglichkeiten der Effektivierung der eigenen Arbeit zu nutzen, oder, wie Dr. Thomas Lapp es ausdrückte, zum Advocatus beAtus zu werden.
Auf geht´s!