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Die digitale Revolution auf dem Anwaltsmarkt – Wie man zu den Gewinnern zählt… Herbsttagung der AG K


Annähernd 60 Teilnehmer setzten sich anlässlich der letztjährigen Herbsttagung der AG Kanzleimanagement mit den Herausforderungen der digitalen Revolution auf dem Anwaltsmarkt auseinander.

Fest steht, dass diese Herausforderungen vielfältig sind und der Markt der anwaltlichen Dienstleistungen vollständig neu geprägt werden wird. Anbieter wie smartlaw, redmark und flightright sind nur einige Beispiele dafür, dass nicht-anwaltliche Unternehmen den anwaltlichen Markt bereits bedienen und zukünftig noch intensiver bedienen werden.

Die digitale Revolution ist nicht aufzuhalten

Deutlich wurde sowohl in den Vorträgen der Referenten als auch in den einzelnen Workshops, dass die Entwicklung im Bereich der Digitalisierung im Anwaltsmarkt nicht mehr aufzuhalten ist. Für jeden einzelnen bleibt daher nur zu entscheiden, wie er sich den daraus resultierenden Herausforderungen stellen und damit auch diese Revolution als Chance begreifen will. Lamoyance ob einer möglichen Gefährdung des Berufsstands und der Qualität der anwaltlichen Dienstleistung ist fehl am Platz.

Nur mit dem „Wie“ können und müssen wir uns befassen!

Erneut haben wir leider zu konstatieren, dass elementare Veränderungen unseres Berufsfeldes von außen an uns herangetragen werden und nicht aus der Anwaltschaft selbst heraus initiiert wurden. Nicht nur schläft die Konkurrenz nicht, vielmehr sind es oft die Mandanten, die von uns erwarten, uns technisch an bei ihnen bereits vorhandene, digitale Prozesse anzupassen. Um im Bild zu bleiben, wir sind schon keine „First Mover“ oder „Mover“ mehr, sondern nur noch „Follower“, diejenigen, also, die der ohnehin bereits stattfindenden Entwicklung folgen, sie aber nicht in Gang setzen bzw. gesetzt haben. Wenn wir die sich aus den Herausforderungen ergebenden Chancen jedoch nutzen und aus ihnen einen materiellen Mehrwert ziehen wollen, müssen wir zumindest zu „Ambitious followers“ werden, ambitioniert versuchend, die Entwicklung zu unseren Gunsten zu beeinflussen.

Mit klarem Konzept zum „Ambitious Follower“

Hierzu bedarf es, wie so oft, eines klaren Konzepts. Wer den Vorträgen der Herbstkonferenz aufmerksam gefolgt ist, wird festgestellt haben, dass ein solches Konzept bereits in ihnen angelegt ist.

1. Was bedeutet Digitalisierung und welche Veränderungen werden sich ergeben?

Die Ausführungen des Kollegen Martin Lang, München, machten deutlich, dass es einer präzisen Erfassung dessen bedarf, was Digitalisierung bedeutet und ermöglicht, konkret für jeden einzelnen in seinem eigenen Tätigkeitsbereich. Dies setzt natürlich zunächst voraus, dass ich mir meiner eigenen Position im Markt überhaupt bewusst bin und ich eine konkrete Vorstellung hinsichtlich der Entwicklung dieser Position habe.

2. Entwicklung einer eigenen Marketingstrategie im Online-Bereich

Der Kollege Michael Rohrlich, Würselen, sowie der Kollege Oliver Schwartz, Rösrath, legten dar, dass der eigene Auftritt im Web, sei es mit einer eigenen Homepage, sei es in den sog. Sozialen Netzwerken, von einem klaren Konzept getragen werden muss und welche Aspekte für einen rechtssicheren Online-Auftritt zu beachten sind. Welche erfolgreichen Geschäftsmodelle es in diesem Bereich bereits gibt, veranschaulichte der Kollege Daniel Levelev, Köln.

3. Kanzleiinterne Umsetzung

Steht das eigene Konzept, so bedarf es einer kanzleiinternen Umsetzung. Hierbei sind aber auch die Kommunikationswege zu berücksichtigen, die ein digitalisierter Workflow mit sich bringt. Der Kollege Dr. Thomas Degen, Stuttgart, stellte dar, welche Aspekte der IT-Sicherheit sowie des elektronischen Rechtsverkehrs hierbei zu beachten sind.

Als Ergebnis der Tagung lässt sich somit festhalten, dass wir nur als „Ambitious follower“ mit einem klaren eigenen Konzept eine Chance haben, die Herausforderungen der digitalen Revolution zu meistern und die sich aus ihr ergebenden Chancen zu nutzen.

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